ZUM BETREUUNGSRECHT
Betreuer*innen regeln die Angelegenheiten von erwachsenen Personen, die sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst regeln können. Hierzu werden sie vom Betreuungsgericht legitimiert. Wenn Angehörige diese Aufgabe übernehmen können, werden sie bevorzugt bestellt.
Eine Betreuung ist eine rechtliche Vertretung. Mit dem Betreuerausweis erhalten Betreuende ihre Aufgabenkreise: wie: „Vertretung gegenüber Behörden“, „Gesundheitssorge“ oder die „Vermögenssorge“, etc.
Die Hamburger Betreuungsvereine beraten und unterstützen kostenfrei alle Interessierten.
Auf Anfrage bieten wir auch Inhouse-Schulungen und Vorträge an.